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   BSG, 23.06.1982 - 7 RAr 80/81   

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BSG, 23.06.1982 - 7 RAr 80/81 (https://dejure.org/1982,12050)
BSG, Entscheidung vom 23.06.1982 - 7 RAr 80/81 (https://dejure.org/1982,12050)
BSG, Entscheidung vom 23. Juni 1982 - 7 RAr 80/81 (https://dejure.org/1982,12050)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 17.02.1981 - 7 RAr 94/79

    Abfindung - Arbeitslosengeld - Einbeziehung

    Auszug aus BSG, 23.06.1982 - 7 RAr 80/81
    Vielmehr besteht ungeachtet dessen der Zwang zur Prüfung dieser Frage nach materiellem Recht, wenn sich der Arbeitslose, wie hier die Klägerin, auf das Vorliegen eines außerordentlichen Kündigungsrechts beruft (vgl. Urteil vom 17. Februar 1981 - 7 RAr 94/79 - SozR 4100 § 117 Nr. 5).

    Dies sind rechtspolitische Erwägungen, die den Richter nicht berechtigen, gegen das Gesetz zu entscheiden, wenn sie den Gesetzgeber trotz ihrer Offenkundigkeit nicht veranlaßt haben, von der Bestimmung abzusehen (vgl. dazu das schon erwähnte Urteil des Senats vom 17. Februar 1981 - 7 RAr 94/79 -).

  • BSG, 17.03.1981 - 7 RAr 16/80

    Aufhebung der Bewilligung von Arbeitslosengeld - Arbeitslosengeld - Revision

    Auszug aus BSG, 23.06.1982 - 7 RAr 80/81
    Ergänzend weist die Klägerin auf das Urteil des Senats vom 17. März 1981 - 7 RAr 16/80 - hin.

    Der Senat hält an dieser aus Wortlaut, Zweck und verlautbarter Absicht des Gesetzgebers gefolgerten Auffassung zum Inhalt des § 117 Abs. 3 Satz 2 Nr. 3 AFG fest, die er auch im Urteil vom 17. März 1981 - 7 RAr 16/80 - bereits bestätigt hat (vgl. SozR 1700 § 31 Nr. 1, insoweit allerdings nicht abgedruckt).

  • BSG, 18.03.1982 - 7 RAr 46/81

    Sozialgerichtliches Berufungsurteil; Urteilsgründe; Zustellung des Urteils

    Auszug aus BSG, 23.06.1982 - 7 RAr 80/81
    Wie der Senat bereits entschieden hat, reicht eine solche Verzögerung noch nicht aus, von Amts wegen davon ausgehen zu müssen, daß das Urteil im Rechtssinne nicht mit Gründen versehen sei und damit gem § 202 SGG, § 551 Nr. 7 der Zivilprozeßordnung (ZPO) als auf einer Verletzung der Gesetze beruhend angesehen werden müsse (Urteil vom 18. März 1982 - 7 RAr 46/81 -).
  • BSG, 16.10.1991 - 11 RAr 137/90

    Erstattungspflicht des Arbeitslosen nach § 117 Abs. 4 S. 2 AFG

    Die Frage, ob ein Grund zur fristlosen Beendigung des Arbeitsverhältnisses vorlag, ist dementsprechend nur dann zu prüfen, wenn der Arbeitslose mit dem Hinweis auf einen außerordentlichen Kündigungsgrund geltend macht, der Arbeitgeber habe aus wichtigem Grund kündigen können (vgl BSG SozR 4100 § 117 AFG Nr. 5; Urteil vom 23. Juni 1982 - 7 RAr 80/81 -).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 04.04.2001 - L 12 AL 198/99

    Arbeitslosenversicherung

    Nach der ständigen Rechtsprechung des BSG (vgl. z. B. Urteile vom 23.06.1982 - 7 RAr 80/81 -, vom 08.12.1987 - 7 RAr 42/86 - und vom 20.01.2000 - B 7 AL 48/99 R -) sowie der herrschenden Literatur (z. B. Niesel-Düe, AFG, 2. Auflage, § 117 Rdnr. 55; Gagel, AFG, § 117 (Stand 1998) Rdnr. 166), reicht nach § 117 Abs. 3 S. 2 Nr. 3 AFG grundsätzlich die Möglichkeit des Arbeitgebers zur fristlosen Kündigung aus, ohne dass diese ausgesprochen worden sein muss.
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